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Restwert

Der Restwert des verunfallten Fahrzeuges wird von einem unabhängigen Sachverständigen in seinem Sachverständigengutachten anhand des konkreten Schadensbildes und der regionalen und fahrzeugtypischen Gegebenheiten bestimmt. Der Sachverständige ermittelt hierzu in der Regel mindestens drei Kaufangebote auf dem maßgeblichen regionalen Kfz-Markt, die in seinem Gutachten konkret zu benennen sind.

Wichtig zu wissen: die Versicherungen versuchen die auszuzahlende Schadensumme so gering wie möglich zu halten. Daher suchen die Versicherungen auch immer eigene Restwertangebote, die möglichst höher sind, als die von Ihrem Sachverständigen kalkulierten Werte. Für Sie macht dies endlich keinen Unterschied. Sie erhalten insgesamt den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Den Restwert realisieren Sie durch den Verkauf des Fahrzeuges an den Höchstbietenden.