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Mietwagenkosten

Für die Dauer der Instandsetzung steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu. Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden an Ihrem Fahrzeug eingetreten sein, gilt dies für die Dauer der Wiederbeschaffung. Zur konkreten Dauer der Reparatur/Wiederbeschaffung findet sich immer eine Angabe im Gutachten des Sachverständigen.

Wichtig zu wissen ist, dass es eine Mindestkilometerzahl gibt, die täglich mit dem Mietwagen zurückgelegt werden muss, um die Kosten von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu bekommen. Die Grenze liegt hier aktuell bei 20 km/Tag. Sollten Sie diese Kilometergrenze nicht einhalten können, raten wir dazu, auf einen Mietwagen zu verzichten. Einzelne Fahrten können dann mit dem Taxi zurückgelegt werden. Anstelle der Mietwagenkosten kann man dann Nutzungsausfall geltend machen.  Näheres zum Nutzungsausfall finden Sie hier.

Kaum ein Thema im Rahmen der Schadenabwicklung ist so umstritten wie die Regulierung von Mietwagenkosten. Es gibt verschiedene Tabellen, nach deren Werten die Mietwagenkosten abgerechnet werden können. Die einen liegen in den Werten etwas höher und werden von den Mietwagenfirmen bevorzugt. Die anderen sind niedriger und werden von den Versicherungen bei der konkreten Abrechnung zu Grunde gelegt. Keine Sorge! Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche!