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Bloßes Aufnehmen und wieder Weglegen eines Handys ist keine verbotene Nutzung am Steuer

Normalerweise dürfen Mobiltelefone am Steuer nicht verwendet werden. Jede verbotswidrige Nutzung führt zur Auferlegung einer Geldbuße.

Nunmehr hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 07.11.2014 entschieden, dass das bloße Aufnehmen und wieder Weglegen eines Mobiltelefons keine verbotene Nutzung darstellt.

Nimmt der Autofahrer sein Telefon lediglich zur Hand um es an anderer Stelle wieder abzulegen, ist der Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung des Handys im Sinne von § 23a Abs. 1a StVO nicht erfüllt.