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"Verkehrsunfallflucht" aufgrund von Verletzung kann straffrei sein

Grundsätzlich müssen Beteiligte nach einem Verkehrsunfall auf die Polizei warten und dürfen sich nicht einfach vom Unfallort entfernen.

Jetzt hat der BGH (Urteil vom 27.08.2014, Az.: 4 StR 259/14) entschieden, dass bei Verletzung nicht immer zu warten ist. In so einem Fall könnte das Entfernen vom Unfallort gerechtfertigt sein.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: ein Mann ist nach einem selbstverschuldeten Unfall in das Auto eines Bekannten gestiegen, weil seine Fingerkuppe angeknickt war und start blutete.

Das Landgericht hat jetzt zu prüfen, ob im vorliegenden Fall ein berechtigtes oder entschuldigtes Entfernen vom Unfallort vorliegt.