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Alkohol am Steuer

Wer alkoholisiert am Steuer sitzt, muss mit Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe rechnen. Wer „nur“ alkoholisiert fährt und dabei keine konkrete Gefährdung für andere darstellt, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Die Strafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe sein. Zusätzlich wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist, in der Zeit keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann, ausgesprochen.

Bei konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder auf Geldstrafe lauten. Auch in diesem Fall wird meist die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrzeit festgesetzt. Auch kann es zur Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) kommen.

Zudem findet eine Eintragung in das Fahreignungsregister statt.

Von 0,3 ‰ bis 1,1 ‰ liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor. Erforderlich ist zu dem Promillewert noch, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.

Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit. Das heißt, dass in diesem Fall allgemein von Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird.

Ab 1,6 ‰ folgt die Anordnung einer MPU. Bei diesem Promillewert sollten auch Radfahrer vorsichtig sein. Sie kann die Anordnung auch treffen.