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Neues Punktesystem seit 01.05.2014

Seit Mai 2014 gilt das neue Punktesystem. Das bisherige Verkehrszentralregister (VZR) wird vom neuen Fahreignungsregister (FAER) abgelöst. Verstöße werden nunmehr nur noch mit Punkten zwischen 1 und 3 geahndet. Dafür findet eine Entziehung der Fahrerlaubnis schon bei 8 Punkten und nicht wie bisher erst bei 18 Punkten statt. Welche Verstöße eingetragen werden, ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Die alten Punkte werden umgerechnet. Die Punkte für alte Verstöße, die nach dem neuen Punktesystem nicht mehr eingetragen werden, werden automatisch gelöscht. Dies betrifft insbesondere Verstöße gegen Umweltzonen, Fahrtenbuchauflagen und Kennzeichenvorschriften. Als eine Art Kompensierung wurde dafür das Bußgeld für diese Verstöße angehoben. Auch wurden einige Bußgelder erhöht, weil die Eintragungsgrenze nunmehr von 40 Euro auf 60 Euro angehoben wurde.

Damit beispielsweise der Handyverstoß weiterhin eingetragen werden kann, wurde das Bußgeld von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Neu ist auch, dass es eine starre Verjährungsfrist von 2 ½, 5 oder 10 Jahren gibt. Das bedeutet, dass jede Eintragung separat verjährt und nicht wie bisher eine Tilgungshemmung stattfindet. Dies gilt allerdings nur für Eintragungen ab dem 01.05.2014. Für Eintragungen vor dem 01.05.2014 besteht weiterhin eine Tilgungshemmung, die spätestens nach fünf Jahren endet.