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Merkantiler Minderwert auch bei über 5 Jahre altem Fahrzeug mit einer Laufleistung von mehr als 100.000 km möglich

In einem Urteil vom 26.06.2012 hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage der unfallbedingten Wertminderung bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung beschäftigt. Der 1. Zivilsenat kam zu der Überzeugung, dass die Unfallfreiheit bei Gebrauchtwagen ein wichtigtes Kaufkriterium sei.

Infolgedessen fordere der Käufer in den Verhandlungsgesprächen bei einem Unfallfahrzeug erhebliche Preisnachlässe. Um diese Vermögenseinbuße gerecht auszugleichen, sprach das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil (AZ: I 1 139/11) einem Geschädigten einen merkantilen Minderwert für sein 6,5 Jahre altes und ca. 111.000 Kilometer gelaufenes Fahrzeug zu. Die Höhe des merkantilen Minderwertes wurde von dem Kfz-Sachverständigen in seinem Gutachten bestimmt. In diesem Fall waren es 500 Euro. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass sich das Fahrzeug im zu entscheidenden Fall in einem guten Allgemeinzustand befand. Die einst starre Grenze der Rechtsprechung, einen merkantilen Minderwert nur bei Fahrzeugen unter 5 Jahren mit einer Laufleistung unter 100.000 km zuzusprechen, scheint durchbrochen worden zu sein. Aufgrund der enormen technischen Entwicklung in den letzten Jahren und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge ist dieser Trend der Gerichte zeitgemäß.