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Keine Beschränkung der Wahl auf bestimmte Anwälte durch Versicherungsbedingungen

Der Europäische Gerichtshof urteilte am 07.11.2013 (C-442/12), dass eine unzulässige Beschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl dann vorliege, wenn die Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung dem Versicherten nur die Möglichkeit bestimmter ausdrücklich genannter Anwälte zur Vertretung einräumen würden.

Dieses Urteil ist begrüßenswert. Der Rechtssuchende sollte in seiner Wahl eines Rechtsanwalts seines Vertrauens nicht durch vordiktierte, gelistetete Anwälte oder finanzielle Anreize seitens der Rechtsschutzversicherung (Schadensfreiheitsrabatte, Absehen von Selbstbeteiligungen) beeinflusst oder sogar unzulässig eingeschränkt werden. Die anwaltliche Tätigkeit basiert vor allem auf dem Vertrauensverhältnis und der guten Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Rechtsanwalt.