Slider

Massive Überschreitung der Richtgeschwindigkeit führt zu Mitverschulden bei Unfall

Wer mit seinem PKW 200 km/h auf der Autobahn rast, trägt im Falle eines Verkehrsunfalls eine Mitschuld, selbst bei schwerwiegenden Fehlern des Unfallgegners, so das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14.10.2013, AZ: 12 U 313/13.

Der Geschädigte befuhr die Überholspur der Autobahn A 60 mit 200 km/h, als plötzlich der Unfallverursacher mit seinem PKW in grob verkehrswidriger Weise unmittelbar von der Einfädelspur auf die Überholspur wechselte und die Fahrzeuge kollidierten. Trotz fehlender Geschwindigkeitsbegrenzung treffe den Geschädigten eine Mitschuld und damit Mithaftung von 40 %, da er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h massiv überschritten habe und sich somit nicht mehr rechtzeitig auf die Verkehrssituation einstellen konnte. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit sei der Unfall für den Geschädigten vermeidbar gewesen. In diesem Fall hätte er das Fehlverhalten des Unfallgegners durch eine mittelstarke Bremsung kompensieren können. Bei der vorzunehmenden Abwägung der Verursachungsbeiträge könne hier die von dem PKW des Geschädigten ausgehende Betriebsgefahr nicht vollständig hinter der Haftung des Schädigers zurücktreten.