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Vergleichsvorschlag über 1,5 Millionen Euro Schmerzensgeld

Der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm schlug am 22.11.2013 ein Schmerzensgeld von 1,5 Millionen Euro in einem Berufungsverfahren aufgrund eines Ärztefehlers vor.

Eine 41-jährige Fremdsprachenkorrespondentin aus Griechenland erlitt vor ca. 10 Jahren nach einer Schilddrüsenoperation in einem Herner Krankenhaus aufgrund zu spät erkannter Nachblutungen einen Sauerstoffmangel, der letztlich zu massiven Hirnschädigungen führte. Die Patientin lag 4 Monate im Koma und ist seitdem auf Pflege angewiesen. Die Klägerin hatte bereits vor Klageerhebung einen Schmerzensgeldbetrag von 150.000 Euro und weitere 150.000 Euro als Ausgleich materieller Schäden von der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses erhalten. Das Landgericht Bochum hatte der Griechin erstinstanzlich bereits Schmerzensgeld in Höhe von 430.000 Euro zugesprochen sowie eine monatliche Rente von ca. 13.000 Euro bis zum Lebensende. Hiergegen haben das Herner Krankenhaus sowie die verklagten Ärzte Berufung und die Klägerin Anschlußberufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun im Senatstermin die Schadensersatzklage zweitinstanzlich geprüft und einen Vergleich in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro vorgeschlagen. Die Prozessbevollmächtigte der Klägerin zeigt sich hiervon unbeeindruckt und zweifelt bislang, ob ihre Mandantin in Anbetracht der weiteren Behandlungskosten und Pflegebedürftigkeit mit dieser Summe lebenslang abgesichert sei.