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Bei einem Verkehrsunfall nimmt man sich besser einen Anwalt

In einem Urteil vom 20.7.2018 wurde vom Amtsgericht Aachen nahegelegt, dass man als Geschädigter einen verständigen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Interessen beauftragen soll. Dies sei auch dann geboten, wenn die Versicherung des Schädigers die Haftung dem Grunde nach bestätigt. Die Rechtsanwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme entstehen, seien dabei nach einem unverschuldeten Unfall von der Gegenseite immer zu erstatten. (AG Aachen Urteil vom 20.07.2018 AZ: 113 C 31/18)

Versicherungen wollen ausschließlich eigene Kosten geringhalten

Auch Stiftung Warentest rät die Abwicklung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls am besten von einem Anwalt abwickeln zu lassen, um nicht als Geschädigter letzten Endes auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Das Regulierungsverhalten der Versicherungen ist nämlich nicht gerade zu Gunsten der Geschädigten. Vielmals werden Kürzungen geltend gemacht, die so nicht rechtens sind.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest finden Sie unter:

https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/

Unkenntnis der Geschädigten wird ausgenutzt 

Die meisten Unfallgeschädigten kennen ihre Ansprüche oft nicht oder zumindest nicht vollständig. Dies ist wenig verwunderlich bei der Fülle an Rechtsprechung im Verkehrsrecht, sodass Spezialkenntnisse erforderlich sind. Diesen Umstand nutzen die Versicherungen, um ihre eigenen Kosten möglichst gering zu halten; zu Lasten der Geschädigten.