Sozietät
Die Kanzlei besteht seit dem Jahr 2008. Die Gesellschaft firmiert seit dem 07.05.2014 unter:
AdvoAutomobil Lichters Matysiak Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft.
Für die Rechtsanwaltskanzlei sind derzeit zwei Rechtsanwälte und zwei Rechtsanwältinnen tätig.
Neben den Partnern Rechtsanwalt Gero Lichters und Rechtsanwalt Jakob Matysiak sind dies die Rechtsanwältin Jennifer Reichel und der freie Mitarbeiter Rechtsanwalt Martin Fischer.
Die Rechtsanwälte verfügen über mehrjährige, teils langjährige Berufserfahrung. Herr Rechtsanwalt Lichters ist seit mehr als 22 Jahren als Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen.
Auf das Jahr 2008 geht die Entscheidung der Kanzlei, das Leistungsprofil ausschließlich auf den Bereich des Verkehrsrechts zu fokussieren, zurück. Seit dem Jahr 2010 bearbeitet die Kanzlei ausschließlich Mandate aus dem Bereich des Verkehrsrechts.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
AdvoAutomobil
Lichters Rechtsanwälte
Enschederstraße 9
D-41069 Mönchengladbach
Telefon +49 (0)2161 99 06 70
Telefax +49 (0)2161 99 06 799
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www.advoauto.de
Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen
Steuernummer: 121/5800/5561 Finanzamt Mönchengladbach
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Gero Lichters (Anschrift wie oben)
Zuständige Rechtsanwaltskammer als Aufsichtsbehörde
Unsere Rechtsanwältin und Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf,
Homepage: www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Berufsordnung (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO),
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE),
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Keine Wahrnehmung widerstreitender Interessen
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 73 Abs. 5 BRAO auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Düsseldorf oder gemäß § 191 f. BRAO bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Diese finden Sie im Internet über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
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