Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
Ordnungswidrigkeitenverfahren – oft auch allgemein Bußgeldverfahren genannt – und Strafverfahren bedeuten immer nicht nur Ärger mit Verwaltungsbehörden, der Polizei und letztendlich auch den Gerichten. In den meisten Fällen drohen auch Punkte in Flensburg mit mehrjährigen Löschungsfristen. Darüber hinaus werden Fahrverbote ausgesprochen und schlimmstenfalls die Fahrerlaubnis vollständig entzogen, insbesondere, wenn Alkohol im Spiel war.
Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber insbesondere auch die Komplexität des straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts erfordern die Verteidigung durch Fachleute. Die AdvoAutomobil Rechtsanwälte haben sich seit Jahren neben den Bereichen des Verkehrszivilrechts und des Fahrerlaubnisrechts auf dieses Gebiet der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren im Straßenverkehr konzentriert.
Die tagtägliche Praxis zeigt, dass in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren die Verfolgungsbehörden sowie die Justiz zu einer nahezu standardisierten und dadurch oberflächlichen Vorgehensweise neigen. Typisch ist, dass die Ermittlungsverfahren der Behörden nahezu am „Fließband“ ablaufen. Nur durch eine kompetente, die Besonderheiten akzentuierende Verteidigung wird gewährleistet, dass die Rechte und Interessen der Betroffenen effektiv vertreten werden. Eine effiziente und aussichtsreiche Verteidigung erfordert entsprechend aktuelle und fundierte Fachkenntnisse.
Aus diesem Grunde haben sich die AdvoAutomobil Rechtsanwälte auch auf diese Rechtsmaterie spezialisiert. Dieses beinhaltet selbstverständlich auch eine permanente Fortbildung. Wir empfehlen Ihnen, uns bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium zu konsultieren.
Wir raten Ihnen auch ausdrücklich an, gegenüber den Verwaltungsbehörden und der Polizei keine Angaben zur Sache zu machen. Hierzu gehört insbesondere, dass vor Ort keine Angaben gemacht werden, sofern man in eine Kontrolle geraten ist bzw. konkret wegen eines angeblichen Verkehrsverstoßes von der Polizei oder sonstigen Behörden angehalten worden ist. Auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden, sagen Sie einfach nur höflich: ''Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich in der Aufregung nicht zur Sache äußern möchte.'' Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben.
Entsprechend empfehlen wir auch den sogenannten „Anhörungsbogen“ der Ermittlungsbehörden nicht selbst zu bearbeiten. Stets sollte die „goldene Regel“ beachtet werden, dass es richtig ist, umfassend zu schweigen, so lange man nicht eine genaue Kenntnis von dem tatsächlichen Ermittlungsstand und dem konkreten Vorwurf hat. Das Recht zu schweigen ist ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht. Die meisten Betroffenen werden aufgrund ihrer eigenen Einlassung überführt. Konsultieren Sie uns daher möglichst sofort. Machen Sie nicht den Fehler und versuchen sich selbst zu verteidigen. In vielen Fällen können Rechtsanwälte nur Schadenminimierung betreiben, da Mandanten viel zu spät einen Rechtsanwalt aufsuchen. Unser Ziel ist, für Sie den Schaden zu verhindern. Das setzt jedoch voraus, dass die Angelegenheit möglichst schnell von uns in die richtige Bahn gelenkt wird.
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