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Wer zahlt Kfz-Schäden durch Feuerwerkskörper?

Feuerwerkskörper müssen von einem sicheren Ort aus gezündet werden, von dem Personen oder Sachen nicht gefährdet werden können. Dennoch herrscht an Silvester ein Ausnahmezustand, der von jedem verlangt, dass er sich auf zu erwartende Gefährdungen durch Silvesterknaller entsprechend einstellt. Autos sollten nach Möglichkeit in der Garage oder abseits abgestellt werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist an Silvester deutlich herabgesetzt.

Wer sein Fahrzeug beispielsweise an einer besonders gefahrträchtigen Stelle abstellt, muss im Falle eines Kfz-Schadens durch einen Feuerwerkskörper damit rechnen, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Haftung ganz oder teilweise ablehnt.


Ist der Schädiger unauffindbar, kann die Voll- oder Teilkaskoversicherung für die Schäden am Fahrzeug aufkommen. Bei Brandschäden oder Glasbrüchen zahlt die Teilkaskoversicherung. Bei Lackschäden, Vandalismus oder Beschädigungen des Stoffverdeckes eines Cabriolets tritt die Vollkaskoversicherung ein.